SIMONYAN IMMOBILIEN HEBRÄISCH

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
des Maklerunternehmens SIMONYAN IMMOBILIEN

 

§ 1 Tätigkeit
Die Tätigkeit begrenzt sich auf die Vermittlung von Grundstücken, Häusern, Gewerbeobjekten und Eigentumswohnungen. Irrtum oder Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. Die Angaben und Unterlagen zum Objekt und Angebot stammen sowhl von den Kunden als auch von der Dritten Person, die das Maklerunternehmen SIMONYAN Immobilien & Investment zur Verfügung gestellt wurden. Das Maklerunternehmen SIMONYAN Immobilien & Investment bemüht sich grundsätzlich immer, möglichst vollständige und wahrheitsgemäße Angaben über Vertragspartner oder Objekte zu bekommen. Für deren Richtigkeit und Vollständigkeit kann unsererseits jedoch keine Haftung übernommen werden.

§ 2 Maklervertrag
Ein Maklervertrag ist dann wirksam, wenn der Interessent von unseren Angeboten Gebrauch macht, wenn der Interessent sich z. B. mit uns oder dem Eigentümer direkt in Verbindung setzen. Mit dem Angebotsempfang, zum Beispiel per Post, E-Mail, Fax, Telefon, durch andere Kommunikationsmitteln, das Internet oder auf andere Art und Weise – treten diese AGB in Kraft.

§ 3 Provisionsanspruch
Der Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund des Nachweises bzw. der Vermittlung ein Vertrag bezüglich des vom Makler benannten Objektes zustande gekommen ist. Sie ist zahlbar binnen 5 Werktagen nach Rechnungslegung. Die Käuferprovision bildet sich vom Nettokaufpreis, wenn keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Die vorstehenden Provisionssätze zahlt der Kunde mangels abweichender Vereinbarung an den Makler. Sie gelten unmittelbar, soweit in dem jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich eine andere Provision ausgewiesen ist.

§ 4 Fälligkeit der Provision

Der Anspruch auf Provision entsteht dann, wenn durch die Vermittlung oder auf Basis eines Nachweises durch das Maklerunternehmen SIMONYAN Immobilien & Investment der Erwerb zu Bedingungen erfolgt, bzw. ein Vertrag selbst über das angebotene Objekt erbracht worden ist oder zustande kommt.

Die Provision ist jeweils auch dann zu zahlen, wenn einem Anderen als der gemäß Angebot vorgesehenen Rechtsform Rechte am Objekt übertragen werden oder ein Teil- und Mehrerwerb am Objekt erfolgt.

Der Anspruch auf Provision bleibt bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt. Das gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes des Auftraggebers aufgelöst oder aus anderen, in seiner Person liegenden Gründe rückgängig gemacht oder nicht erfüllt wird. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so ist derjenige Vertragsteil, der den Anfechtungsgrund gesetzt hat, zum Schadenersatz verpflichtet.

Bei Zahlungsverzug der Provision sind vom Kunden Verzugszinsen zu zahlen. Die Höhe der Verzugszinsen wird im Gesetzrahmen festgelegt.

§ 5 Höhe der Maklerprovision

Die Vermittlungs- und Nachweisgebühr für den Kauf/Erwerb von Haus- und Grundbesitz beträgt für den Käufer 3,57 Prozent des Verkaufspreises inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht eine andere Regelung getroffen wurde.

§ 6 Doppeltätigkeit & Verweispflicht

Das Maklerunternehmen SIMONYAN Immobilien & Investment, bzw. der Makler darf im Rahmen des Immobilienverkaufes auch für andere Vertragspartner provisionspflichtig zusammenarbeiten. Im Fall eines erteilten Makler-Alleinauftrag sind mögliche direkte oder auch durch andere Makler benannte Interessenten unverzüglich an den allein beauftragten Makler zu verweisen.

§ 7 Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer
Der Provisionssatz ist abhängig von der speziellen Art des Vertragsabschlußes und als Basissatz inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer (zur Zeit 19%) zu verstehen.
Weitere Informationen finden Sie bitte hier: http://www.gesetze-im-internet.de/pangv/__1.html

§ 8 Nebenabreden
Nebenabreden zu den Angeboten des Maklerunternehmen SIMONYAN Immobilien & Investment bedürfen zur ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

§ 9 Vertraulichkeit der Angebote
Sämtliche Angebote, Mitteilungen oder zutreffende Informationen sind ausschließlich an den jeweiligen Adressaten selbst gerichtet. Sie sind absolut vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten weder als Originaforml noch einfach inhaltlich zur Verfügung gestellt werden. Kommt infolge unerlaubter Weitergabe ein Kaufvertrag zustande, so ist der Weitergebende verpflichtet, Schadenersatz in Höhe der im Vorfeld festgelegte Maklerprovision gemäß § 5 AGB an das Maklerunternehmen SIMONYAN Immobilien & Investment zu zahlen.

§ 10 Mitteilungspflicht
Sobald ein Vertragsabschluss über ein durch das Maklerunternehmen SIMONYAN Immobilien & Investment als Auftragnehmer angebotenes Objekt zustande gekommen ist, hat der Auftraggeber den Auftragnehmer hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Es besteht Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss.

§ 11 Haftung
Die Haftung für Schäden ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

§ 12 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Das Vertragsverhältnis und weitere Geschäftsverbindungen zwischen Maklerunternehmen SIMONYAN Immobilien & Investment und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht unter Ausschluss des internationalen Kaufrechts. Eine Gerichtsstandvereinbarung nach § 38 Abs. 1 ZPO möglich. Gegenüber Verbrauchern sind Gerichtsstandsvereinbarungen unzulässig. Eine Gerichtsstandsvereinbarung ist nur wirksam, wenn in ihr deutlich zum Ausdruck kommt, wem gegenüber sie Anwendung finden soll. Die gesetzlichen Grenzen müssen auf jedem Fall eingehalten werden.